Gesetzgeber regelt den Gebrauch von E-Scootern
Seit Juli 2019 dürfen E-Scooter legal auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen gefahren werden. Dafür hat der bundesdeutsche Gesetzgeber mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gesorgt. Seither hat sich das Straßenbild innerhalb kürzester Zeit nachhaltig verändert: In allen größeren deutschen Städten sind Verleihscooter in großen Mengen aufgetaucht.
Welche Regeln E-Scooter-Fahrer beachten müssen und welche Versicherungslösungen am Markt erhältlich sind, erfahren Sie hier.
E-Scooter zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Das sind Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h.
Ein E-Scooter darf nur im öffentlichen Raum gefahren werden, wenn eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vorliegt. Viele der in den letzten Jahren verkauften E-Scooter besitzen eine solche Genehmigung nicht, könnten unter Umständen aber durch Nachrüsten nachträglich per Einzelerlaubnis zugelassen werden.
Nummernschild erforderlich
Der E-Scooter selbst benötigt – ähnlich wie beim Mofa bzw. Kleinkraftrad – ein Nummernschild und muss mit einer Halte- oder Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremsen usgestattet sein. Zur Beleuchtung sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte vorgeschrieben. Zudem benötigen E-Scooter eine helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale. Die Nennleistung des Rollers darf 500 Watt nicht übersteigen und er darf maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein. Das Gewicht ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein – ein Führerschein wird nicht benötigt. Ebenso wenig besteht eine Helmpflicht – sinnvoll wäre sie jedoch.
Der E-Scooter muss mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer und einem Fabrikschild gekennzeichnet sein. Es besteht eine Versicherungspflicht – demnach ist die Versicherungsplakette bzw. das Nummernschild an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Sie darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand der Plakette muss mindestens 50 mm über der Fahrbahn liegen und muss zwingend aus 8 Metern Entfernung lesbar sein.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge
Zulassungspflichtige E-Scooter sind weitgehend Fahrrädern oder E-Pedelecs gleichgestellt und dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, aber keinesfalls auf Gehwegen benutzt werden. Das Ausweichen auf die Straße ist nur erlaubt, wenn es keinen Radweg gibt. Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, gilt eine Alkoholgrenze von 0,5‰-, für Fahranfänger in der Probezeit sogar eine 0,0‰-Grenze.
Ob E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden dürfen, regelt das jeweilige Verkehrsunternehmen individuell. Der Branchenverband empfiehlt, dass zusammenklappbare E-Scooter generell mitgenommen werden dürfen – bei allen anderen Rollern sollen die Regeln für Fahrräder gelten.
Pflichtversicherung für E-Scooter
In den bisherigen Privathaftpflichtversicherungen der Nutzer sind E-Scooter aufgrund der sogenannten Benzinklausel generell ausgeschlossen. Derzeit etabliert sich eine Versicherung wie bei Mofas. Das heißt es werden gesonderte Saisonverträge angeboten, die jeweils von Anfang März bis Ende Februar eines jeden Jahres gelten. Der Preis hierfür variiert je nach Modell des Rollers und Alter des Nutzers, in der Regel danach ob er oder sie über oder unter 23 Jahre alt ist. Im Schnitt wird ein Jahresbeitrag zwischen 40 und 60 Euro fällig werden. Auch Teilkaskotarife sind erhältlich, mit denen sich dann z. B. Beschädigungen durch Sturm, Hagel oder Feuer sowie ein Verlust durch Diebstahl versichern lassen. Für hochwertige Fahrzeuge gibt es darüber hinaus eine Vollkaskodeckung.
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