Daten.Fakten.Meinungen: Gentests

Unkontrollierbares Risiko für die Lebensversicherung?

Prädiktive Gentests zur Bestimmung eines Erkrankungsrisikos erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Versicherer dürfen diese Tests jedoch nicht verwenden, was zu einer Informationsasymmetrie führen kann. Ist dies ein unkontrollierbares Antiselektionsrisiko, dem die Versicherungsbranche entgegenblickt?

 

Prädiktive Gentests werden immer günstiger und es gibt immer mehr kommerzielle Anbieter. Aber es gibt auch klare rechtliche Vorgaben. Versicherer dürfen Gentests nach  §18  des GenDG  nicht für die Risikoeinstufung verwenden. Eine Ausnahme stellen hohe Versicherungssummen dar. Vorerkrankungen, die mithilfe von Gentests diagnostiziert wurden, sind nach §§ 19-22 und § 47 VVG weiterhin anzugeben. Doch was bedeuten prädiktive Gentests für Versicherer? Besteht die Gefahr einer Informationsasymmetrie, in der der Versicherungsnehmer bei einer entsprechenden genetischen Disposition Versicherungsschutz antiselektiv einkaufen kann?

Führen Gentests zu einer unkontrollierten Antiselektion?

Ob ein Gentest für die Bestimmung eines Erkrankungsrisikos sinnvoll ist, ist im Einzelfall abzuwägen. Ein Testergebnis, das ein erhöhtes Risiko indiziert, kann auch eine psychische Belastung sein. Im Gegenzug kann ein Testergebnis ohne auffälligen Befund dazu führen, dass sich der Betroffene in falscher Sicherheit wähnt. Zum einen weil bei den kommerziellen Gentests nur wenige Gene untersucht werden, und somit bestimmte Risiken nicht aufgedeckt werden, zum anderen weil Umweltfaktoren einen nicht zu unterschätzenden Einfluss haben. Zudem haben wir mit unserem Verhalten, wie Rauchen oder Alkoholkonsum, aber auch Sport enormen Einfluss auf das Risiko für bestimmte Erkrankungen.

Gesundheitsangebote für alle Kundengruppen

Prädiktive Gentests können Auskunft über ein angeborenes Erkrankungsrisiko geben, wobei der medizinische Nutzen von kommerziellen Gentests umstritten ist. Die Gene sind jedoch nicht der einzige krankheitsauslösende Faktor.

Gefahr für Versicherer durch Gentests einer Antiselektion ausgesetzt zu sein, ist aus verschiedenen Gründen gering:

  • Ein erhöhtes Risiko im Testergebnis führt zu höherem Risikobewusstsein und eher zu einem gesünderen Lebensstil.
  • Versicherungsschutz für ein erhöhtes Risiko ist meist nur im Paket mit anderen Leistungen versicherbar.
  • Familienanamnese darf vom Versicherer auch nicht verwendet werden und hat bisher auch nicht zu einer Nichtversicherbarkeit der genannten Risiken geführt.

Geht vielleicht die Gefahr eher von negativen Befunden solcher Gentests aus, die kein erhöhtes Risiko anzeigen? Der Getestete könnte sich in falscher Sicherheit wähnen und Risikovorsorge vernachlässigen. Er könnte außerdem der Ansicht sein, keinen Versicherungsschutz zu benötigen. Bei Bestandskunden könnte ein erhöhtes Stornoverhalten zu beobachten sein. Beides birgt das Risiko von deutlichen Prämieneinbußen, wenn Gentests noch populärer werden.

Der Schlüssel für die Versicherungsunternehmen ist es, Gesundheitsangebote aufzustellen, die eine universelle Relevanz für alle Kundengruppen haben – mit oder ohne Gentest. Mit dem Ansatz Unterstützen.Versichern.Belohnen bietet die Deutsche Rück verschiedene Konzepte, um die Kundenbindung zu erhöhen und Gesundheitsdienstleistungen anzubieten – nicht nur um gesund zu werden, sondern auch, um gesund zu bleiben. Der Versicherer der Zukunft agiert nicht nur als Leistungsregulierer, sondern auch als Gesundheitsdienstleister. 

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