Nachdem wir uns in der Risikosteuerung schon fast an Negativszenarien gewöhnt haben, steigen die Zinsen seit Anfang des Jahres spürbar an. Dies wirkt sich auch auf den Referenzzins für die Berechnung der Zinszusatzreserve aus. Erstmals seit Einführung wird dieser in 2022 nicht sinken, sondern konstant bleiben. Doch wohin mit Erträgen aus frei werdender ZZR, die noch gar nicht benötigt werden? Und was tun, wenn Erträge doch früher benötigt werden?
Für 2022 wird der Referenzzins bei ca. 1,57% liegen und damit erstmals seit der Einführung in 2010 nicht weiter sinken. Würde der Zinssatz von Ende August (2,24%) fortgeschrieben werden, so würde der Referenzzins bis 2027 konstant bleiben und dann langsam ansteigen.
Der Bestand an ZZR lag Ende 2021 bei 96 Mrd. Euro; in 2021 wurden dabei noch einmal knapp 10 Mrd. Euro zugeführt. Zum Jahreswechsel war von einem Aufbau in einstelliger Milliardenhöhe ausgegangen worden. In einer neuen Analyse aus Juli 2022 kommt Assekurata jedoch zu der Einschätzung, dass es bereits in 2022 schon zu Rückflüssen kommen wird – und das trotz des konstanten Referenzzinses. Dies liegt daran, dass die hochverzinsten Altbestände sukzessive auslaufen und dieser Effekt die neue Zuführung überkompensiert.
Herausforderung durch frei werdende ZZR
Steigen die 10-jährigen Swapsätze bis Ende nächsten Jahres auf 3% und ab 2024 auf 3,5%, so würde der Referenzzins bereits ab 2026 wieder ansteigen. Bei einem Anstieg ab Mitte Mai 2023 auf 5% würde es bereits ab 2024 aufwärts gehen. Solche Szenarien sind vor dem Hintergrund der Inflation, der Zinsanstiege in den USA und des Drucks auf die EZB nicht unrealistisch. Die Zinszusatzreserve könnte dann schneller wieder freiwerden, als sie bilanziell benötigt würde.
Rückversicherung als flexibles Lösungsinstrument
Rückversicherung bietet eine Möglichkeit, Erträge in einem Vertrag zu puffern und in eine Rückversicherungs-Bewertungsreserve zu überführen. Der Rückversicherer übernimmt einen Anteil des Bestands, führt dabei allerdings eine Neuberechnung der Deckungsrückstellung mit einem reduzierten Rechnungszins durch. Diese Neubewertung bewirkt eine Erhöhung der Deckungsrückstellung für den Anteil des Rückversicherers (bilanziell spricht man hierbei von einer Depotverbindlichkeit). Durch diesen Berechnungsunterschied – Anteil der abgegebenen Original-Deckungsrückstellung im Vergleich zu der durch den Rückversicherer ermittelten Deckungsrückstellung/Depotverbindlichkeit – entsteht ein neues Steuerungsinstrument, das hochflexibel ist und über die Rückversicherungsvereinbarung gut angepasst werden kann.
Der Auf- und Abbau dieses Puffers erfolgt über die Beteiligungsquote des Rückversicherers. Wird die Quote erhöht, bauen sich weitere Rückversicherungsreserven auf; sollen Erträge wieder freigegeben werden, wird der RV-Anteil reduziert. Im Gegensatz zu üblichen Rückversicherungslösungen ist die Höhe der RV-Quote über die Laufzeit flexibel und ihre Festlegung liegt im Ermessen des Erstversicherers.
Aufwand und Ertrag entstehen dabei aus dem Zusammenspiel zwischen Deckungsrückstellung und RV-Depotverbindlichkeit; größere Zahlungen finden in der Rückversicherung nicht statt. Dies hat den Vorteil, dass die Rückversicherung relativ einfach in der Umsetzung und im Vergleich zu anderen Lösungen kostengünstig ist.
Diese Pufferungslösung kann kombiniert werden mit einer klassischen Non-Cash-Finanzierung für den umgekehrten Fall, bei dem die Erträge aus der ZZR in einem Jahr geringer als benötigt ausfallen und eine ZZR-Freigabe aus den Folgejahren vorgezogen werden soll. Durch das Zusammenspiel dieser Elemente wird eine exakte Periodenzuordnung der Erträge ermöglicht und der Unternehmenssteuerung ein flexibles Steuerungsinstrument zur Verfügung gestellt. Gerne diskutieren wir die Details dieser Lösung mit Ihnen. Wir haben uns, gemeinsam mit Rechnungslegern und Wirtschaftsprüfern, ausgiebig mit diesem Ansatz auseinandergesetzt und begleiten Sie gerne bei der Bewertung und Umsetzung für Ihr Unternehmen.
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