Daten.Fakten.Meinungen: Grundfähigkeitsversicherung

Ab wann können Kinder versichert werden?

Immer mehr Versicherer senken das Eintrittsalter in der Grundfähigkeitsversicherung. Doch so einfach ist es nicht. Was Versicherer jetzt beachten müssen.

 

Grundfähigkeitsversicherungen wurden ursprünglich für körperlich Tätige entwickelt. In den vergangenen Monaten entdecken Versicherer jedoch eine bislang unerschlossene Zielgruppe für sich – die Kleinkinder. So bieten einige Anbieter ihren Kunden Grundfähigkeitsschutz ab drei Jahren an. Im weiteren Vertragsverlauf können Kunden ihren Grundfähigkeitsschutz erhöhen oder um weitere Pakete erweitern.

  • Was müssen Sie beachten, wenn Sie diese Zielgruppe für sich gewinnen wollen?
  • Wie können die Anforderungen von Erwachsenen und Kindern in einem Tarif gleichermaßen berücksichtigt werden?
  • Wie kann eine Grundfähigkeitsversicherung die Entwicklung der Kinder abbilden und bereits vor dem dritten Lebensjahr Grundfähigkeitsschutz bieten? 
Herausforderungen bei Kleinkindern

Welche Grundfähigkeiten hat ein Kleinkind? Hören, Stehen und Gehen – wahrscheinlich. Aber auch Schreiben, Tippen und Autofahren? Eher nicht. Einzelne Fähigkeiten für Kleinkinder auszuklammern – wie etwa Autofahren – bedeutet, dass einzelne Fähigkeiten kalkulierbar sein müssen. Sinnvollerweise werden für die Kalkulation einzelne Fähigkeiten in Pakete gebündelt. Die Pakete sollten dabei die kindliche Entwicklung, aber auch den Bedarf als Erwachsener gleichermaßen berücksichtigen. Konkurrenzfähige Prämien entstehen durch eine gute Datenbasis und passende Kalkulation der Overlaps.

Es stellt sich aber nicht nur die Frage, wann welche Fähigkeiten versichert werden können, sondern auch in welchem Umfang. Beispiel Heben und Tragen: Wie viel kg kann ein Kind heben? Wie weit kann ein Kind ein bestimmtes Gewicht tragen? Erfolg hat der Versicherer, der die jeweilige Fähigkeit zum richtigen Zeitpunkt platziert und den passenden Umfang wählt. In die Produktentwicklung fließen daher Erkenntnisse aus der Pädiatrie mit ein.

Evidenzbasierte Risikoprüfung

Evidenzbasierte Risikoprüfung ist die Voraussetzung für kalkulierbare Risiken. Aktuell reichen Gesundheitsfragen fünf bis zehn Jahren zurück. Wie geht das bei Kleinkindern? Abseits von klassischen Gesundheitsfragen eignet sich beispielsweise das U-Heft, die Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Aufgrund dieser engmaschigen Vorsorgeuntersuchungen ergibt sich ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand und Entwicklungsstand des Kindes. Unabhängig davon werden jedoch manche Krankheiten nicht sofort erkannt, da Störungen erst später auftreten. Dies gilt es in der Kalkulation – basierend auf einer entsprechenden Datenbasis – zu berücksichtigen.

Mehrwerte mit der Deutschen Rück

Wir unterstützen Sie bei der Gewinnung der Zielgruppe Kleinkinder. Unsere auf die Zielgruppe zugeschnittenen Kalkulationsgrundlagen und Leistungsauslöser passen wir gemeinsam auf Ihre individuelle Produktstrategie an. Somit können Sie eine Grundfähigkeitsversicherung sogar bereits für Eintrittsalter ab 6 Monaten anbieten und neue Kunden gewinnen. Bieten Sie ihren Kunden mitwachsenden Versicherungsschutz vom ersten Schritt bis zum Autofahren. Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen aller Zielgruppen Ihres Grundfähigkeitstarifs - vom Kleinkind bis zur Handwerkerin. Um Vermittlern den Abschluss Ihres Produktes zu vereinfachen, besteht zudem die Möglichkeit, auf herkömmliche Gesundheitsfragen zu verzichten. Stattdessen profitieren Sie von einer schlanken Gesundheitsprüfung auf Basis des gesetzlich geregelten U-Heftes. 

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