Risiko- und Leistungsprüfung

Die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung in der BU ist ein Mehrwert für Versicherte und kann die Wiedereingliederung in das Berufsleben erleichtern. Negative Auswirkungen auf die Versicherer sind durch eine moderate Prämienerhöhung ausgleichbar.

 

Nach einigen Jahren stiller Betriebsamkeit ist in den Bedingungswettbewerb – relativ unerwartet – Bewegung gekommen. Mit der HDI Lebensversicherung AG (HDI) hat vor kurzem der erste Versicherer verkündet, auf die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu verzichten. Es handelt sich hier um den Verzicht in der Nachprüfung. Bereits seit 1998 verzichtet der HDI auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung. Welche Auswirkungen hat nun diese Initiative auf die Risiko- und Leistungsprüfung? Wie ist die aktuarielle Sicht? Und profitiert eigentlich der Versicherte?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Einkommensverluste bei längerer oder dauerhafter Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen absichern. In der Regel endet die BU-Leistung, wenn der Versicherte wieder gesundet und seine ursprüngliche Tätigkeit aufnehmen kann. Gleiches gilt, wenn der Versicherte freiwillig eine neue vergleichbare Tätigkeit ausübt. In letzterem Fall wird von konkreter Verweisung gesprochen. Die HDI Lebensversicherung AG ist der erste Anbieter, der auf diese Regelung verzichtet.

Lesen Sie in unserem aktuellen “DRehpunkt”, welche Vorteile für Versicherte der Verzicht auf die konkrete Verweisung bringt und welche Auswirkungen er auf die Versicherer hat!